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Was tun wir in unseren Kirchengemeinden?

Der Schutz von Kindern, Jugendlichen und anderen verletzlichen Personen vor grenzverletzenden Übergriffen und sexualisierter Gewalt beginnt bei der Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung für diese Thematik. Je mehr Menschen in unserer Gesellscha0 ein waches Gespür für individuelles Grenzempfinden entwickeln und sich mit dem Thema „übergriffiges Verhalten und sexueller Missbrauch“ persönlich auseinandersetzen, umso dichter wird das Netzwerk des Hinschauens, das den Handlungsraum möglicher Täterinnen und Täter einschränkt.

Um Missbrauch in unseren Gemeinden entschlossen entgegenzutreten, haben wir allen Kirchengemeinden unseres Pastoralen Raumes Institutionelle Schutzkonzepte erstellt und setzen diese um. Dazzu gehören auch die Erstellung von Risiko- und Schutzanalysen, die mögliche Orte, Situationen oder Strukturen aufzeigen, die ausgenutzt werden könnten. So wollen wir Kinder und Jugendliche sowie hilfe- und schutzbedürftige Erwachsenen in den Kirchengemeinden unseres Pastoralen Raumes schützen.

Darüber hinaus verpflichten wir uns auf einen gemeinsamen Verhaltenskodex und Handlungsleitfaden. Stehen Personen in besonders intensivem Kontakt mit Kindern, Jugendlichen oder schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen lassen wir uns zudem ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Zudem sensibilisieren wir die bei uns engagierten Personen in Schulungen. Die kirchenrechtliche Grundlage dafür bildet die Präventionsordnung des Bistums Würzburg.

Wenn Sie Interesse haben, an unseren Bemühungen zur Prävention mitzuwirken, melden Sie sich gerne per Mail oder Telefon.

Bei Fragen sexualisierter Gewalt kann sich jede Person an Präventionsberater Maximilian Heuring wenden. Dies kann anonym per Telefon (015141352891) oder per Mail geschehen.

Aktuelle Schritte

An dem Schutznetz zum Wohle unserer Kinder und Jugendlichen sowie der uns anvertrauten erwachsenen Schutzbefohlenen möchten wir in unserem Pastoralen Raum in diesem Jahr weiter knüpfen.

In den kommenden Tagen erhalten alle Ehrenamtlichen eine Aufforderung sich auf die Präventionsordnung des Bistums, den Verhaltenskodex und den Handlungsleitfaden zu verpflichten. Zudem laden wir all unsere ehrenamtlich aktiven Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Sensibilisierungsschulungen ein.

Die Präventionsordnung des Bistums Würzburg sieht die Verpflichtung auf die bei uns geltende Präventionsordnung und die Teilnahme an einer solchen Schulung verpflichtend für alle vor, die bei ihrer Tätigkeit in unseren Kirchengemeinden mit schutz- oder hilfebedürftigen Personen, Kindern und Jugendlichen in Kontakt treten.

Sollten Sie bisher keine Einladung erhalten haben, sich aber dennoch für die Teilnahme an einer unserer Schulungen interessieren, können Sie sich gerne für einen der Abende anmelden.

Was ist ein Institutionelles Schutzkonzept?

Ein Schutzkonzept identifiziert Momente und Situationen in der konkreten Arbeit einer Einrichtung, eines Vereins, einer Pfarrei usw., in denen es besonders aufmerksam zu sein gilt. Es beschreibt, wie Täter und Täterinnen vorgehen könnten, und formuliert (neue) Verhaltensweisen, die dafür sorgen, dass ihnen möglichst schnell Hindernisse in den Weg gestellt werden und Kinder und Jugendliche sowie schutz- und hilfebedürftige Erwachsene sicher und geschützt sind. Es erläutert, was in Verdachtsfällen oder bei vorliegender sexualisierter Gewalt zu tun ist (Handlungsleitfadenund benennt Ansprechpersonen und Hilfsmöglichkeiten für Personen, die helfen wollen oder selbst Hilfe benötigen.

Welchen Nutzen hat ein Institutionelles Schutzkonzept?

Ein Institutionelles Schutzkonzept mit den darin festgehaltenen Präventionsmaßnahmen trägt dazu bei, dass eine Institution

  • zeigt, dass ihr der Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen wichtig ist;
  • das Risiko, dass es zu Vorfällen sexualisierter Gewalt kommt, minimiert;
  • gewährleistet, dass Betroffene Zugang zu Hilfen erhalten;
  • aktiv Position gegen sexualisierte Gewalt bezieht;
  • dafür Sorge trägt, dass sich Ehren- und Hauptamtliche das Wissen aneignen, wie missbräuchlichem Verhalten
    begegnet werden kann und sie Sicherheit im achtsamen Umgang miteinander erhalten;
  • Transparenz und Vertrauen schafft und so auch vor falschen Verdächtigungen schützt.

Daher ist ein ein Institutionelles Schutzkonzept ein wichtiges und präventives Instrument, das sich lohnt!

Ansprechperson